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   VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92   

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VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92 (https://dejure.org/1992,7190)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.1992 - A 12 S 434/92 (https://dejure.org/1992,7190)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - A 12 S 434/92 (https://dejure.org/1992,7190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewährung rechtlichen Gehörs in Asylverfahren - Erkenntnislisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung einer vom Gericht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zugrundelegt, die im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden (im Anschluß an BverfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 und BVerfGE 70, 180 (189).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zugrundelegt, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl BVerfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 - unter Hinweis auf BVerfGE 70, 180 (189)).

    Denn in dieser Liste sind auch die Erkenntnismittel nicht alle einzeln bezeichnet, wie dies zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14.11.1991 (a.a.O.) erforderlich gewesen wäre.

    Hierzu gehört insbesondere die Kenntnis von der möglichen Verwertung der in anderen Verfahren festgestellten Tatsachen oder gewonnenen Beweisergebnisse einschließlich der hieraus etwa in tatsächlicher Hinsicht gezogenen Schlußfolgerungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 -, sowie BVerfGE 70, 180 (189), 20, 347 (349), 10, 177 (182 f.)).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zugrundelegt, die im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden (im Anschluß an BverfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 und BVerfGE 70, 180 (189).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zugrundelegt, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl BVerfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 - unter Hinweis auf BVerfGE 70, 180 (189)).

    Hierzu gehört insbesondere die Kenntnis von der möglichen Verwertung der in anderen Verfahren festgestellten Tatsachen oder gewonnenen Beweisergebnisse einschließlich der hieraus etwa in tatsächlicher Hinsicht gezogenen Schlußfolgerungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 -, sowie BVerfGE 70, 180 (189), 20, 347 (349), 10, 177 (182 f.)).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Dem Tatbestand des Urteils muß entnommen werden können, welche Erkenntnisquellen tatsächlich zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind (im Anschluß an BVerwGE 87, 141 und BVerwG, Urteil vom 7.11.1973 - Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 60, mwN).

    Denn eine derartige Verfahrensweise dürfte sich schon deshalb verbieten, weil jedenfalls im Urteil festgehalten sein muß, welche Erkenntnisquellen im einzelnen in das Verfahren eingeführt worden sind, und sich das Urteil zudem als fehlerhaft erweisen kann, wenn die festgestellten generellen Tatsachen und die darauf aufbauende Beweiswürdigung an keiner Stelle durch Angabe der maßgeblichen Beweismittel belegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.1990, BVerwGE 87, 141, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89

    Unschädlichkeit eines absoluten Verfahrensmangels - Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Ob der festgestellte Gehörsverstoß für das Ergebnis der Entscheidung des Verwaltungsgerichts kausal war, ob dessen Urteil also hierauf beruht, ist bei einem unbedingten (absoluten) Verfahrensmangel nach § 32 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG in Verbindung mit § 138 VwGO grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 16.3.1990 - A 14 S 28/89 -).

    Im Hinblick auf die Zulassung der Berufung in Asylrechtsstreitigkeiten dürfte sich eine solche Feststellung nur dann treffen lassen, wenn der festgestellte Gehörsverstoß entscheidungsunerhebliche Feststellungen oder Umstände, welche das angegriffene Urteil aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts nicht tragen, betroffen hat (vgl. hierzu im einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 16.3.1990 - A 14 S 28/89 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Würde der Senat deswegen mit Blick auf die nach seiner ständigen Rechtsprechung vorgezeichnete Erfolglosigkeit auch eines Berufungsverfahrens die Unbeachtlichkeit der geltend gemachten Verfahrensverstöße annehmen, so wäre dem Kläger von vornherein der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht abgeschnitten gewesen, obwohl dieses auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 7.5.1990 (12 UE 54/86) zur Situation christlicher Wehrpflichtiger in der türkischen Armee zu dem Ergebnis gekommen ist, daß diesen auch dann, wenn sie erst in der Bundesrepublik in die Wehrpflicht "hineingewachsen" sind, durch die Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei politische Verfolgung im Sinne eines objektiven und daher asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes droht und sie deshalb einen Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 -).
  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 54/86

    GRUPPENVERFOLGUNG; MINDERJÄHRIGER; NACHFLUCHTGRUND; SYRISCH-ORTHODOXER; TÜRKEI;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Würde der Senat deswegen mit Blick auf die nach seiner ständigen Rechtsprechung vorgezeichnete Erfolglosigkeit auch eines Berufungsverfahrens die Unbeachtlichkeit der geltend gemachten Verfahrensverstöße annehmen, so wäre dem Kläger von vornherein der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht abgeschnitten gewesen, obwohl dieses auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 7.5.1990 (12 UE 54/86) zur Situation christlicher Wehrpflichtiger in der türkischen Armee zu dem Ergebnis gekommen ist, daß diesen auch dann, wenn sie erst in der Bundesrepublik in die Wehrpflicht "hineingewachsen" sind, durch die Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei politische Verfolgung im Sinne eines objektiven und daher asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes droht und sie deshalb einen Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 -).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Das Äußerungsrecht soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 65, 227 (233)).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Insoweit rügt die Beschwerde zu Recht, daß dem Urteil nicht zu entnehmen ist, auf welchen Erkenntnisquellen es beruht und ob das Verwaltungsgericht diese Erkenntnisquellen, jedenfalls soweit sie in der Liste der Erkenntnisquellen nicht im einzelnen bezeichnet gewesen sind, selbst beigezogen und verwertet oder sich in unzulässiger Weise lediglich auf deren Auswertung im Urteil des Senats vom 18.3.1991 gestützt hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 15.2.1984, NVwZ 1984, 791, und Urteil vom 27.9.1982, NJW 1983, 695; Kopp, VwGO, § 96 RdNr. 1).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 149.83

    Berufungsgericht - Beschlußform - EntlastG - Urkunden - Urkundenbeweis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Insoweit rügt die Beschwerde zu Recht, daß dem Urteil nicht zu entnehmen ist, auf welchen Erkenntnisquellen es beruht und ob das Verwaltungsgericht diese Erkenntnisquellen, jedenfalls soweit sie in der Liste der Erkenntnisquellen nicht im einzelnen bezeichnet gewesen sind, selbst beigezogen und verwertet oder sich in unzulässiger Weise lediglich auf deren Auswertung im Urteil des Senats vom 18.3.1991 gestützt hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 15.2.1984, NVwZ 1984, 791, und Urteil vom 27.9.1982, NJW 1983, 695; Kopp, VwGO, § 96 RdNr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90

    Zur Frage der Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
    Hiervon muß jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil mit den Hinweisen auf die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 18.3.1991 (A 12 S 1786/90) vertretene Auffassung sich nicht nur die Rechtsausführungen und rechtlichen Schlußfolgerungen des Senats in diesem Urteil, sondern auch die darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen hat zu eigen machen wollen.
  • BVerfG, 10.05.1990 - 2 BvR 1236/89
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98

    Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und

    Nicht ausreichend für die Gewährung rechtlichen Gehörs ist schließlich auch, daß das Verwaltungsgericht als Beleg für tatsächliche Feststellungen teilweise andere gerichtliche Entscheidungen zitiert hat, ohne diese Entscheidungen oder die ihnen zugrundeliegenden Erkenntnisquellen selbst in das Verfahren eingeführt zu haben (vgl. BVerwG, InfAuslR 1983, 184 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132; BVerwG, NVwZ 1983, 738 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133; BVerwG, InfAuslR 1984, 20f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.5.1992 - A 12 S 434/92; HessVGH, ESVGH 44, 173).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1999 - A 14 S 1655/98

    Asylverfahren: rechtliches Gehör - Einführung von Erkenntnisquellen - Übersendung

    Denn dieser Grundsatz gebietet zwar, daß das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich der Behördenauskünfte und Presseberichte - zugrunde legt, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht einzeln bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371; Beschl. v. 18.2.1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, 146; Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 300; Beschl. v. 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage 8/1995 S. 57; BVerwG, Beschl. v. 7.9.1981 - 9 B 375.81 -, Buchholz 402.24, § 28 Nr. 30; OVG NW, Beschl. v. 4.6.1998 - 1 A 2296/98.A -, AuAS 1999, 7; Thüringisches OVG, Beschl. v. 2.9.1998 - 3 ZO 78/97 -, AuAS 1999, 5, 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 -, NVwZ-Beilage 9/1996, S. 67; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.5.1992 - A 12 S 434/92; Beschl. v. 28.6.1996 - A 12 S 3288/95; Beschl. des Senats v. 14.6.1995 - A 14 S 596/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - A 12 S 3288/95

    Gewährung rechtlichen Gehörs: Verzicht auf mündliche Verhandlung im

    Insbesondere bleibt das Gericht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs verpflichtet, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden, und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18.06.1985, BVerfGE 70, 189; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 26.05.1992 - A 12 S 434/92 -).
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